Selbstschutz mit freien Waffen
Selbstschutz ist ein Wort dass sich aus zwei Wörtern zusammen setzt. Das Selbst, bedeutend mit dem eigenen ich auf der einen Seite und dem eigenständigen agieren, ohne fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Und das Wort Schutz, was bedeuten, dass man jemand oder etwas davor bewahrt, Schaden zu nehmen. Wie kann man sich also mithilfe des Selbstschutzes in einer Notfallsituation verteidigen? Zunächst einmal muss tatsächlich der Fall eintreten, dass man angegriffen wird und man befürchtet, dass man dadurch Schaden erleiden könnte oder gar um sein Leben fürchtet. Dann gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten sich selbst zu schützen. Durch Flucht, wenn dies möglich ist (das wäre die beste Lösung), durch lautes Rufen, um andere Personen aufmerksam zu machen, die Polizei rufen, soweit dies noch möglich ist. Sind die Gegebenheiten allerdings so, dass alle vorgenannten Punkte nicht erfüllbar sind, kann man den Angreifer versuchen selbst in die Flucht zu schlagen.
Dies kann mit dem eigenen Körper sein, z.B. wenn Sie einer Kampfsportart mächtig sind oder ganz spontan durch treten, beißen, kratzen, schlagen, Haare ziehen. Sie brauchen sich auch als Mann nicht zu schade vorkommen, wenn Sie auf einen „Mädchenkampfstil“ zurückreifen müssen, um ihren Angreifer loszuwerden. Wenn es hilft sind alle Mittel recht. Auch herumliegende Gegenstände kann man zweckendfremden und sie als Selbstverteidigungswaffen einsetzen. Sei es ein Mülleimer, in einer U-Bahnstation, den Sie dem Angreifer über den Kopf stülpen, um fliehen zu können oder ein an einem Straßencafé stehenden Stuhl, den Sie Ihrem Peiniger vor die Brust schleudern, um von ihm weg zu kommen.
Hat man nun zufälliger Weise ein Abwehrspray, wie Pfefferspray, CS-Gasspray oder CN-Gasspray in der Tasche (weil man dieses wegen freilaufender Hunde immer dabei hat, da man sich vor einem Hundebiss schließlich fürchtet), wird man dies in einer Notwehrsituation, in der man um sein Leben fürchtet, wahrscheinlich auch gegen einen Menschen einsetzen.
Kurios ist es in der Tat, dass es einerseits heißt, dass man sich und sein Leben schützen darf. Wenn es dann aber mal zu einer Notwehrsituation kommt, und sie haben beispielsweise ein herumliegendes Messer als Selbstverteidigungswaffe benutzt, kann es Ihnen passieren, dass Sie verhaftet werden. Genau so verhält es sich mit Schlagstock, Knüppel oder was sonst noch so herumliegen könnte. Selbst ein gut trainierter Kampfsportler muss aufpassen, dass er sich nicht zu gut verteidigt. Ganz schnell dreht der Angreifer dann den Spieß um und spielt die Opferrolle. Es dreht sich dann um Verhältnismäßigkeiten und solche Dinge.
Wir möchten Ihnen nicht den Mut nehmen, sich selbst zu verteidigen, aber wir möchten nicht nur Selbstverteidigungswaffen vorstellen, sondern auch auf eventuelle Schwierigkeiten aufmerksam machen. Daher behalten Sie immer im Hinterkopf, falls Sie mal in einer bedrohlichen Situation sind (was hoffentlich nie passiert), dass Sie sich nur so weit verteidigen, wie eben unbedingt nötig, um sich selbst vor Schaden zu bewahren.
Eine Kampfsportart hier zu nennen, die besonders gut in der Verteidigung ist, ist sehr schwer. Mit vielen Kampfsportarten kann man sich hervorragend selbst verteidigen, hier spielt wohl wieder der eigene Geschmack eine Rolle. Mit diversen Probetrainings von Kampfsportarten kann man am effektivsten herausfinden was zu einem passt. Sicherlich lässt sich über die „beste Kampfkunst für die Strasse“, streiten.
Nur für die Verteidigung ist es natürlich wichtig, mit wenigen Griffen den Angreifer zu entwaffnen und kampfunfähig zu machen. Da das Kickboxen weit verbreitet und in Mode gekommen ist, sollte man sich darauf einstellen, dass jemand, der ein Affen macht, vielleicht diese Kampfsportart selbst betreibt.
Jede Kampfsportart die man sehr gut beherrscht, ist die beste Selbstverteidigung, die man sich wünschen kann. Aber auch gleichzeitig die schwierigste und anstrengenste Art der Selbstverteidigung. Dazu kommt es auf die Stil- Richtung an. Kung Fu z.B. ist nicht gleich Kung Fu. Nur um mal zu verdeutlichen was gemeint ist sei gesagt, dass es Spezialisierungen gibt, wie Bodenfauststil, Schlangenstil, Stil der Gottesanbeterin usw. Man darf natürlich nicht vergessen, dass ein Straßenkampf nie fair ist oder sich an irgendwelche Regeln hält. Gegenstände werfen, die berühmte handvoll Dreck ins Gesicht – das alles gehört auch dazu.
Erstrebenswert sollte es im Fall von Notwehr sein, sein Gegenüber unter Kontrolle zu bringen, ohne ihn dermaßen zu verunstalten. Es erspart auch später eventuell Ärger mit dem Gericht, wenn es nachher anders ausgelegt wird.
Eine berühmte und für die Verteidigung hervorragende Kampsportart sei jedoch zu erwähnen: und zwar Wing Chun, auch als Wing Tsun bekannt.
Auch Bruce Lee lernte diesen Kampfstil. Um zu verdeutlichen, wie gut sich diese Kampfsportart zur Verteidigung als Notwehr eignet, hier mal die 10 Prinzipien nachzulesen, als Quelle diente:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wing_Chun
Die Prinzipien:
1. Ist der Weg frei, stoße vor.
2. Ist der Weg versperrt, bleibe kleben.
3. Ist der Gegner zu stark, gib nach.
4. Zieht sich der Gegner zurück, folge ihm.
5. Der beste Kampf ist ein vermiedener.
6. Die beste Verteidigung ist Gegenangriff.
7. Mach dich frei von deiner eigenen Kraft.
8. Mach dich frei von der Kraft deines Gegners.
9. Nutze die Kraft des Gegners.
10. Füge deine eigene Kraft hinzu.
Also, wie bereits erwähnt ist eine Kampfsportart auch eine Geschmackssache. Also egal wie man sich selbst verteidigen möchte, man sollte sich geistig auf so was vorbereiten. Sie sollten aber bedenken, dass die beste Selbstverteidigung immer noch die Flucht ist und nur, wenn es gar nicht anders geht, zur Notwehr übergehen.
Niemand erwartet, dass Sie den Helden spielen.Die derzeitige Lage in Deutschland was die Kriminalität auf den Straßen angeht ist alles andere als positiv und laut Statistik steigen die Probleme in den einschlägigen Vierteln, aber auch auf dem Land, immer weiter an, so dass man sich inzwischen wirklich nicht mehr sicher fühlen kann. Insbesondere Überfälle, Diebstähle und handgreifliche Übergriffe nehmen immer weiter zu und entwickeln sich inzwischen zu einem echten Problem, so dass man nicht mehr ohne einen entsprechenden Schutz alleine unterwegs sein sollte.
Sich selbst vor solchen Übergriffen zu schützen ist dabei auf verschiedenen Wegen möglich. Zum Beispiel kann man sich selbst effektiv vor Übergriffen schützen, indem man sich nicht alleine in entsprechend bekannte Landstrichen aufhält, außerdem sollte man natürlich auch entsprechend gewappnet sein, wenn es doch zu einer gefährlichen Situation kommen sollte. Dazu kann es hilfreich sein, wenn man in der Selbstverteidigung etwas bewandert ist und entsprechend vielleicht eine Kampfkunst beherrscht.
Elektroschocker, Abwehrspray wie Pfefferspray und andere dieser Waffen sind ebenfalls eine Möglichkeit sich selbst zu verteidigen, wenn man zum Opfer eines Verbrechens wird, allerdings darf man diese natürlich nur dann einsetzen, wenn man keine andere Möglichkeit hat sich zu schützen, denn derartige Methoden sind nur dann als Notwehr zu rechtfertigen, wenn man ansonsten selbst schwere Verletzungen oder andere Leiden auf sich nehmen müsste. Daher sollte man auch nicht leichtfertig mit ihnen umgehen, sondern besser darauf achten, dass man gar nicht erst in eine Lage kommt, in der man zu diesen Mitteln greifen muss.
Was ist Notwehr / Notstand?
„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.“ (§ 35 Absatz 1 Satz 1 StGB)
Was heißt das nun ? Wenn die körperliche Unversehrtheit oder gar das Leben des/der Angegriffenenoder oder Dritter in Gefahr ist, dann darf man sich im Sinne der Verhältnismäßigkeit mit Gegenständen jeder Art verteidigen.
Das Zauberwort ist Verhältnismäßigkeit! Jeder Fall wird individuell begutachtet und jeder Fall kann mit Strafe oder Freispruch enden.
Auch wenn Sie sich sicher sind, sie sind im Recht, heißt das nicht, dass das Gericht das auch so sieht. Komischer Weise wird die Handhabung bei den CN- und CS-Gassprays nicht ganz so streng gesehen, was aber keineswegs ein Freibrief ist. Ob nun eine Schreckschusswaffe für Notwehrsituationen brauchbar ist, hängt wieder von verschiedene Faktoren ab. Das Problem ist, werden Sie geschlagen und richten dann eine Schreckschusswaffe gegen den Angreifer, könnte das unter Umständen nicht als Notwehr ausgelegt werden. Weil dann wieder die Verhältnismäßigkeit ins Spiel kommt. Bei der Notwehr sollte man auch beachten, dass es eine Notwehrüberschreitung geben kann.
Die erfolgt, wenn der Angreifer bereits auf dem Boden liegt oder kampfunfähig ist und man noch mal nachschlägt oder tritt. Dann wäre die Selbstverteidigung bereits überschritten. Man sollte also beachten, wenn man mit Fäusten angegriffen wird, sollte man sich auch mit Fäusten verteidigen. Zieht man die Schreckschusswaffe in der Situation als Selbstverteidigung könnte es Probleme geben. Man sieht, es ist ein schwieriges Thema. Denn anderseits dürfen Sie Ihr Leben mit allen Mitteln schützen, wenn notwendig, auch mit Waffen.
Selbstverteidigungswaffen
Was sind sogenannte Selbstverteidigungswaffen? Im Prinzip kann alles eine Waffe sein. Wenn man angegriffen wird und es liegt beispielsweise eine Latte herum, die man sich greift und den Angreifer damit schlägt, dann wäre das in dem Moment auch eine Selbstverteidigungswaffe. Aber wirklich nur, wenn man sich damit gegen den Angreifer verteidigt. Würde man diese Latte zum schlagen benutzen, ohne dass man sich und sein Leben damit verteidigen müsste, so wäre es einfach nur eine Waffe. Die beste Selbstverteidigung ist allerdings immer noch die Flucht und nur, wenn es gar nicht anders geht, sollte man zur Notwehr übergehen.
Als klassische Selbstverteidigungswaffen kennt man Abwehrsprays. Diese gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Als Pfefferspray – das sehr viel effektiver ist als ein Gasspray – als Cs-Gas-Spray oder CN-Gas-Spray. Der Haken an der Sache ist allerdings, dass man Pfefferspray und CS- oder CN-Gas-Spray eigentlich gar nicht einsetzen darf, außer gegen ein „wildes“ Tier, das einen angreift. Man darf dieses Spray auch nur zum Zwecke der Selbstverteidigung gegen Tiere mit sich führen. Falls man jedoch um sein Leben fürchten muss und man hat z.B. zufällig ein CS-Gas-Spray dabei, dann wird man dies auch einsetzen dürfen. Die Handhabung wird bei den Gassprays etwas lockerer gehandhabt als bei Pfeffersprays.
Dann kennt man den Elektroschocker oder auch Elektroimpulsgerät. In Filmen im TV sieht man wie lapidar diese eingesetzt werden, um jemanden für einige Sekunden oder gar Minuten außer Gefecht zu setzen. Aber so ungefährlich, wie es im Fernsehen erscheint, sind diese Elektroschocker nicht. Daher ist es verboten einen Elektroschocker oder ein Elektroimpulsgerät mit sich zu führen. Selbst der Erwerb dieser Geräte ist schon verboten. Der Besitz eines Elektroschockers ist nur noch erlaubt, wenn das Gerät nachweislich vor dem 31.12.2010 angeschafft wurde. Aber mitnehmen oder gar benutzen dürfen Sie den Elektroschocker trotzdem nicht mehr.
Man würde eine Schreckschusswaffe wohl eher als Frauen-verteidigungsgerät bezeichnen. Es passt in die Handtasche, macht lauten Krach (um Passanten auf die bedrohliche Situation aufmerksam zu machen) und man verschießt damit Reizgas, um sich – natürlich in Notwehr! – den Angreifer vom Hals zu halten. Aber sogar das mitführen einer Schreckschusswaffe ist nicht mehr so ohne weiteres drin. Man benötigt seit dem 1. April 2003 einen kleinen Waffenschein, um eine Schreckschusswaffe mit sich führen zu dürfen. Hierbei haben Sie dann aber den Vorteil, dass dies nicht geahndet wird, wenn Sie angegriffen werden und die Waffe zur Verteidigung abfeuern (anders als bei den Pfeffer- und Gassprays).
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